Winterdienst ist nicht nur Aufgabe des USB, sondern aller Grundstückseigentümer. Damit die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet ist, sind sie gemäß der "Satzung über die Straßenreinigung" zum Winterdienst verpflichtet. Sie müssen den Gehweg entlang ihres Grundstücks in der Breite von einem Meter freihalten .
Die Sraßenreinigungssatzung der Stadt Bochum verpflichtet die Bürger zwischen 7 und 20 Uhr Schnee und Glätte sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr reicht es, die Gefahr bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, die sich auf Gehwegen befinden, müssen von den Grundstückseigentümern oder von ihren Beauftragten entsprechend freigehalten werden.
Hinweis:
Wenn die Reinigung öffentlicher Wege bzw. Fahrbahnen auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde, gelten die Regeln auch für diese Verkehrsflächen.
Tipp:
Der Hauseigentümer kann den Winterdienst durch Hausordnung auf seine Mieter übertragen.