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Winterdienst durch Grundstückseigentümer

Winterdienst ist nicht nur Aufgabe des USB, sondern aller Grundstückseigentümer. Damit die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet ist, sind sie gemäß der "Satzung über die Straßenreinigung" zum Winterdienst verpflichtet. Sie müssen den Gehweg entlang ihres Grundstücks in der Breite von einem Meter freihalten .


Die Sraßenreinigungssatzung der Stadt Bochum verpflichtet die Bürger zwischen 7 und 20 Uhr Schnee und Glätte sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr reicht es, die Gefahr bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, die sich auf Gehwegen befinden, müssen von den Grundstückseigentümern oder von ihren Beauftragten entsprechend freigehalten werden.


Hinweis:

Wenn die Reinigung öffentlicher Wege bzw. Fahrbahnen auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde, gelten die Regeln auch für diese Verkehrsflächen.


Tipp:

Der Hauseigentümer kann den Winterdienst durch Hausordnung auf seine Mieter übertragen.

Prioritäten bei Eis und Schnee

Damit der Winterdienst reibungslos abläuft, arbeiten die Mitarbeiter des USB nach Streuplänen. Dabei setzen sie folgende Prioritäten:


Stufe 1

  • Straßen mit höherer als sonst üblicher innerörtlicher Geschwindigkeit
  • Zu- und Abfahrtstraßen zu Bundesautobahnen
  • Verkehrswichtige und gefährliche Straßen
  • Hauptdurchgangsstraßen
  • Kritische Stellen des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Vorgeschriebene Fußgängerüberwege
  • Haltestelleninseln
  • Wege auf oder unter Brücken


Stufe 2

  • Weniger gefährliche Stellen mit geringerer verkehrlicher Bedeutung
  • Übrige Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Straßen zur innerörtlichen Verbindung 

 

Stufe 3

  • Übrige Verbindungsstraßen ohne besondere verkehrliche Bedeutung

Stufe 4

  • Reine Anliegerstraßen

Erst räumen, dann streuen

Damit unsere Straßenbäume und Straßengrünflächen nicht unter Streusalz leiden müssen, ist der Einsatz auf Bochums Gehwegen verboten. So wird auch verhindert, dass unser Abwasser zusätzlich mit Salz belastet wird.


Ausnahmen:

  • Salz darf auf Treppen, Passagen, Brückenauf- und -abgängen sowie bei Eisregen gestreut werden.
  • Als Streumittel bieten sich abstumpfende Mittel wie Sand, Asche, Schlacke oder Granulat an. Sie werden abgepackt im Handel angeboten. Auch an den Wertstoffhöfen sowie den Betriebshöfen des USB kann der Bürger im mitgebrachten Eimer Granulat kostenlos abholen.


Infos und Anfragen
:


Telefon: 0234 3336-243
Telefax: 0234 3336-209

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