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Winterdienst: Unser Job

Der USB leistet grundsätzlich auf Bochumer Stadtgebiet den Winterdienst. Wenn Schnee- oder Reifglätte zu erwarten sind, halten sich unsere 170 MitarbeiterInnen bereit, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien – wenn nötig rund um die Uhr. Nach den harten Wintern in den vergangenen Jahren haben wir uns auf die kalte Jahreszeit 2011/12 besonders sorgfältig vorbereitet. Mit neuen Maschinen, Walzen und Schneebürsten werden wir im kommenden Winter zügiger vorgehen und dabei ein besseres Räumbild hinterlassen.


Mit unseren neuen Fahrzeugen und Gerätschaften kommen wir auch in engen Straßen oder solchen, die erst durch langanhaltende Schneefälle eng geworden sind, gut voran. Außerdem haben wir unsere Streuvorräte aufgestockt und beteiligen uns mit 1.500 Tonnen zusätzlich am interkommunalen Streusalzlager der Städte Bochum, Recklinghausen und Herne mit insgesamt 3.200 Tonnen. Der Winter kann kommen – wir sind gut vorbereitet.

Winterdienst: Eine Gemeinschaftsleistung

Wir haben unsere Aufgaben im Winterdienst weiter definiert, als es die Straßenreinigungssatzung vorsieht, ohne die Gebühren zu belasten. Neben den Hauptverkehrsstraßen, die gebraucht werden, um das öffentliche Leben aufrecht zu halten, räumen wir weitere Gefahrenstellen und Straßen, soweit es möglich ist. Ab diesem Jahr befreien wir auch Fahrradwege von Eis und Schnee, wenn sie sich auf verkehrswichtigen Straßen befinden – so zum Beispiel auf der Universitätsstraße und der Wittener Straße. Trotz dieser Bemühungen können wir nicht immer überall sein.


Die Pflichten im Winterdienst verteilen sich deshalb auf weitere Schultern. Neben uns sind viele Ämter und Behörden am Winterdienst beteiligt. Wichtige Unterstützung erhalten wir dabei von zuverlässigen Wetterdiensten, die uns die Möglichkeit geben, mit regelmäßigen Berichten und Warnungen auf eventuelle Einsätze vorbereitet zu sein.


Und nicht zuletzt tragen auch die BürgerInnen ihren Anteil zu sicheren Straßen im Winter bei, indem Sie wichtige Aufgaben übernehmen. Damit Sie sich rechtzeitig vorbereiten können, haben wir hier Informationen und Tipps zusammengestellt.

Winterdienst: Hier übernehmen Sie

Eigentümer und Anlieger

Die Räum- und Streupflicht betrifft Sie, wenn Ihr Grundstück an öffentliche Bürgersteige grenzt. Als EigentümerIn dürfen Sie den Winterdienst auch auf Ihre MieterInnen übertragen. Dazu müssen Sie eine entsprechende Hausordnung formulieren. Als MieterIn sollten Sie sich umgekehrt auch bei den EigentümerInnen über Ihre Pflichten im Winter informieren – zum Beispiel mit Hilfe der Hausordnung.


Bürgersteige und Haltestellen

Diese halten Sie von Eis und Schnee frei. Sollte sich vor Ihrem Grundstück auf dem Gehweg eine Haltestelle befinden, räumen Sie diese so, dass FußgängerInnen sie gefahrlos erreichen und verlassen können. Vermeiden Sie außerdem Schneewälle am Fahrbahn- oder Bordsteinrand, die den Zugang zu Bussen und Straßenbahnen behindern. Für Haltestellen in der Fahrbahnmitte und die 1.250 Überquerungshilfen in Bochum – wie Zebrastreifen oder Fußgängerinseln auf der Fahrbahn – sind wir zuständig.


Morgens vor sieben

Damit auch morgens zum Beispiel Schulkinder und Berufstätige die Gehwege nutzen können, müssen Sie schon früh mit dem Räumen beginnen. Ab 7.00 Uhr und bis 20.00 Uhr sollen FußgängerInnen sich problemlos auf den Gehwegen bewegen können. Wenn alle mit anpacken, ist die Stadt zum Beginn des Berufsverkehrs bereits geräumt und gestreut. Sie sorgen dafür, dass die BürgerInnen gefahrlos über den Gehweg zum Auto oder zur nächsten Haltestelle kommen - und wir sorgen für freie Straßen.

Umweltfreundlich und sicher

Hier kommt jeder durch

Auf öffentlichen Bürgersteigen räumen und streuen Sie bitte einen mindestens ein Meter breiten schnee- und eisfreien Weg. In verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen und auf anderen Straßen ohne markierten Gehweg muss ebenfalls mindestens eine ein Meter breite Schneise passierbar sein.


Bitte halten Sie am Leerungstag Transportwege (mindestens 90cm) für Ihre Abfallbehälter Schnee- und Eisfrei.


Eisbergen keine Chance

Der beste Ort für Schnee sind Grünflächen, wie zum Beispiel der Vorgarten. Wenn Sie keinen anderen Platz finden, können Sie den Schnee am Gehwegrand deponieren. Bitte lagern Sie ihn nicht auf der Straße. Denn wir räumen mit unseren Fahrzeugen den Schnee an den Straßenrand, an dem sich nach längeren Niederschlägen hohe Berge auftürmen. Bitte bauen Sie diese nicht noch aus, indem Sie Eis und Schnee dazu schippen. Denken Sie daran, dass auch zu viel Schnee am Fahrbahnrand die Durchfahrt versperrt.


Mit Granulat gegen Glätte

Am besten streuen Sie Granulat, das wir im Winter kostenlos auf unserem Betriebshof an der Hanielstraße und auf allen Wertstoffhöfen verteilen. Aus Rücksicht auf die Umwelt dürfen Sie auf Gehwegen normalerweise kein Salz streuen, denn es belastet das Abwasser, Straßenbäume und Grünflächen. Nur in wenigen Ausnahmen ist der Einsatz von Salz trotzdem erlaubt: Bei Eisregen, oder wenn Sie gefährliche Stellen wie Treppen und starke Steigungen von Eisglätte befreien möchten.

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