USB veranstaltet Kunstworkshop im Museum
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Hygiene und Gesundheitsschutz
Auch die Beratung für medizinische Einrichtungen
und die Entsorgung von Abfällen aus diesen
Einrichtungen gehört zu den Dienstleistungen
des USB. Denn Hygiene und Gesundheitsschutz
kommen in Einrichtungen des Gesundheitswesens
eine besonders große Bedeutung zu.
Grundsätzlich werden die Abfallarten nach folgenden
Kategorien eingeteilt:
Um den komplexen
Ansprüchen medizinischer Einrichtungen
gerecht zu werden, bietet der USB Geschäftskunden
aus dieser Branche umfassende und individuelle
Beratung an. So lassen sich die optimalen
Rahmenbedingungen schaffen, um gesundheitliche
Risiken ebenso ausschließen wie das Risiko,
Auflagen und Entsorgungsvorschriften zu verletzen.
Kategorie A
Abfälle, an deren Entsorgung keine besonderen
Anforderungen zu stellen sind. Beispiele: Restabfälle,
Altpaper, Verpackungen.
Kategorie B
Abfälle, an deren Entsorgung innerhalb der
medizinischen Einrichtung besondere Anforderungen
zur Prävention vor Infektionen zu stellen
sind. Beispiele: mit Blut, Sekreten oder Exkret
behaftete Abfälle.
Kategorie C
Abfälle, an deren interne und externe Entsorgung
besondere Anforderungen aus umwelthygienischer
Sicht zu stellen sind. Beispiel:
Abfälle, die Erreger meldepflichtiger Krankheiten
enthalten können.
Kategorie D
Abfälle, an deren interne und externe Entsorgung
besondere Anforderungen aus umwelthygienischer
Sicht zu stellen sind. Beispiele:
besonders überwachungspflichtige Abfälle wie
Labor- und Fotochemikalien, Desinfektionsmittel,
Batterien oder radioaktive Abfälle.
Kategorie E
Dazu zählen Abfälle, die aus ethischen Gründen
gesondert entsorgt werden müssen. Beispiele:
gefüllte Blutbeutel, Organabfälle.