Pressemeldung vom 04.11.2009
Der dritte November dieses Jahres ist ein besonderer Tag für die kommunale Selbstverwaltung. Mit der Unterschrift der Tschechischen Republik hat nun der letzte der 27 EU-Staaten den Vertrag von Lissabon unterschrieben, der nun in Kraft treten kann. Damit ist das Recht der kommunalen Selbstverwaltung erstmalig im europäischen Primärrecht festgeschrieben.
In einem Zusatzprotokoll des Lissabonvertrages erkennt die Europäische Union die weitgehende Gestaltungsfreiheit lokaler wie nationaler Behörden bei Daseinsvorsorgeleistungen an. Zu den Leistungen der Daseinsvorsorge zählen Infrastrukturleistungen wie Abfall- und Abwasserentsorgung und die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom. „Der USB als ein kommunales Unternehmen kann nun sicher sein, dass die Bedürfnisse der Bochumer Bürgerinnen und Bürger fest im europäischen Recht verankert sind"- resümiert Werner Meys, Geschäftsführer des USB Umweltservice Bochum GmbH - „das war notwendig. Ein langer Weg durch die Behörden hat erfolgreich zum Ziel geführt."