Mindestens eine Restmüll- und Papiertonne hat jeder Bochumer Haushalt auf dem Grundstück stehen. Häufig benötigen auch noch weitere Tonnen wie ein Bio- und Wertstoffbehälter einen geeigneten Standplatz. Wo sich dieser befindet und die Gestaltung sind dabei von entscheidender Bedeutung. Die folgenden Eckpunkte müssen Sie beispielsweise bei Ihrem Tonnen-Standplatz beachten:
- Ein befestigter und rutschfreier Untergrund (z.B. Beton, Steinplatten, etc.) ist zwingend erforderlich.
- Das Gefälle zum Standplatz darf maximal 10 Prozent (5,7 Grad) betragen. Für vierrädrige Behälter gilt ein Maximalgefälle von 5 Prozent (2,8 Grad).
- Der Standplatz muss ohne die Überwindung von Stufen oder Unebenheiten und frei zugänglich (keine abgeschlossenen Behälter, etc.) erreichbar sein.
- Transportwege für die Restabfallbehälter dürfen vom Standplatz bis zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 10 m betragen und müssen mindestens 1,20 m breit sein. Papierbehälter sind am Abfuhrtag an der Grundstücksgrenze bereitzustellen.
Sollten Sie oder Ihr Architekt Fragen zur Gestaltung des Standplatzes haben oder sich bei der Umsetzung von Ortsvorgaben der Stadt Bochum unsicher sein, können Sie sich gerne an den USB wenden. Wir beraten Sie umfassend und besuchen Sie bei Bedarf auch gern direkt vor Ort. Ihren Ansprechpartner erreichen Sie unter: 0234 3336 270.
Was Sie bei der Gestaltung des Standplatz rechtlich beachten müssen, finden Sie in § 9 der Abfallsatzung der Stadt Bochum.