Winterdienst

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und das Streuen von Straßen, Wegen und Plätzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zu den Hauptaufgaben gehören das Räumen von Schnee und das Beseitigen von Glatteis durch Streuen von Salz, Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln. Der Einsatz erfolgt nach festgelegten Prioritäten, wobei Hauptverkehrsstraßen und gefährdete Bereiche wie Kreuzungen und Steigungen zuerst behandelt werden. Anwohner sind oft verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken selbst zu räumen und zu streuen.

Winterdienst: Hier übernehmen Sie

Winterdienst: Eine Gemeinschaftsleistung

Wir haben unsere Aufgaben im Winterdienst weiter definiert, als es die Straßenreinigungssatzung und der Gesetzgeber vorsieht. Neben den Hauptverkehrsstraßen, die gebraucht werden, um das öffentliche Leben aufrechtzuhalten, räumen wir weitere Gefahrenstellen und Straßen, soweit es möglich ist. Seit 2014 befreien wir auch Radwege von Eis und Schnee, wenn sie sich auf verkehrswichtigen Straßen befinden – so zum Beispiel auf der Universitätsstraße und der Wittener Straße. Trotz dieser Bemühungen können wir nicht gleichzeitig überall sein.

Die Pflichten im Winterdienst verteilen sich deshalb auf weitere Schultern. Neben uns sind viele Ämter und Behörden am Winterdienst beteiligt. Wichtige Unterstützung erhalten wir dabei von zuverlässigen Wetterdiensten, die uns die Möglichkeit geben, mit regelmäßigen Berichten und Warnungen auf eventuelle Einsätze vorbereitet zu sein.

Und nicht zuletzt tragen auch die BürgerInnen ihren Anteil zu sicheren Straßen im Winter bei, indem Sie wichtige Aufgaben übernehmen. Damit Sie sich rechtzeitig vorbereiten können, haben wir hier Informationen und Tipps zusammengestellt:

Winterdienst: Unser Job

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und das Streuen von Straßen, Wegen und Plätzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zu den Hauptaufgaben gehören das Räumen von Schnee und das Beseitigen von Glatteis durch Streuen von Salz, Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln. Der Einsatz erfolgt nach festgelegten Prioritäten, wobei Hauptverkehrsstraßen und gefährdete Bereiche wie Kreuzungen und Steigungen zuerst behandelt werden. Anwohner sind oft verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken selbst zu räumen und zu streuen.

Eigentümer und Anlieger

Die Räum- und Streupflicht betrifft Sie, wenn Ihr Grundstück an öffentliche Bürgersteige grenzt. Als EigentümerIn dürfen Sie den Winterdienst auch auf Ihre MieterInnen übertragen. Dazu müssen Sie eine entsprechende Hausordnung formulieren. Als MieterIn sollten Sie sich umgekehrt auch bei den EigentümerInnen über Ihre Pflichten im Winter informieren – zum Beispiel mit Hilfe der Hausordnung.

Bürgersteige und Haltestellen

Diese halten Sie von Eis und Schnee frei. Sollte sich vor Ihrem Grundstück auf dem Gehweg eine Haltestelle befinden, räumen Sie diese so, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang- auch zu etwaig vorhandenen Wartehäuschen- gewährleistet ist. Vermeiden Sie außerdem Schneewälle am Fahrbahn- oder Bordsteinrand, die den Zugang zu Bussen und Straßenbahnen behindern. Für Haltestellen in der Fahrbahnmitte und die 1.250 Überquerungshilfen in Bochum – wie Zebrastreifen oder Fußgängerinseln auf der Fahrbahn – sind wir zuständig.

Morgens vor sieben

Damit auch morgens zum Beispiel Schulkinder und Berufstätige die Gehwege nutzen können, müssen Sie schon früh mit dem Räumen beginnen. Ab 7.00 Uhr und bis 20.00 Uhr sollen FußgängerInnen sich problemlos auf den Gehwegen bewegen können. Wenn alle mit anpacken, ist die Stadt zum Beginn des Berufsverkehrs bereits geräumt und gestreut. Sie sorgen dafür, dass die BürgerInnen gefahrlos über den Gehweg zum Auto oder zur nächsten Haltestelle kommen – und wir sorgen für freie Straßen.

Hier kommt jeder durch

Auf öffentlichen Bürgersteigen räumen und streuen Sie bitte einen mindestens ein Meter breiten schnee- und eisfreien Weg. In verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen und auf anderen Straßen ohne markierten Gehweg muss ebenfalls mindestens eine ein Meter breite Schneise passierbar sein. Bitte halten Sie am Leerungstag Transportwege (mindestens 90cm) für Ihre Abfallbehälter schnee- und eisfrei.

Eisbergen keine Chance

Der beste Ort für weggeräumten Schnee sind Grünflächen, wie zum Beispiel der Vorgarten. Wenn Sie keinen anderen Platz finden, können Sie den Schnee am Gehwegrand deponieren. Bitte lagern Sie ihn nicht auf der Straße. Denn wir räumen mit unseren Fahrzeugen den Schnee an den Straßenrand, an dem sich nach längeren Niederschlägen hohe Berge auftürmen. Bitte bauen Sie diese nicht noch aus, indem Sie Eis und Schnee dazu schippen. Denken Sie daran, dass auch zu viel Schnee am Fahrbahnrand die Durchfahrt versperrt.

Mit Granulat gegen Glätte

Am besten streuen Sie Granulat, das wir im Winter kostenlos auf unserem Betriebshof an der Hanielstraße und auf allen Wertstoffhöfen verteilen. Aus Rücksicht auf die Umwelt dürfen Sie auf Gehwegen normalerweise kein Salz streuen, denn es belastet das Abwasser, Straßenbäume und Grünflächen. Nur in wenigen Ausnahmen ist der Einsatz von Salz trotzdem erlaubt: Bei Eisregen, oder wenn Sie gefährliche Stellen wie Treppen und starke Steigungen von Eisglätte befreien möchten.

Streustufen im Winterdienst

Der Winter beginnt für uns mit einer großen Umrüstaktion. Wir verwandeln unsere Straßenreinigungsflotte in moderne Schneeräum- und Streufahrzeuge. Unsere MitarbeiterInnen der Straßenreinigung übernehmen den Winterdienst und sind in 16 Streurevieren mit einer Gesamtlänge von 1.240 Kilometern beinahe rund um die Uhr im Einsatz. Trotz dieser Anstrengung und obwohl der USB schon mehr Straßen räumt, als der Gesetzgeber verlangt, ist es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, alle Straßen jederzeit von Schnee und Eis frei zu halten. Wir fangen deshalb da an, wo es am dringendsten nötig ist, und gehen dabei nach Streustufen vor. Jede Straße in Bochum, für die der USB zuständig ist, ist in eine solche eingeteilt.

Streustufe 1:

Hauptverkehrsstraßen und solche mit besonderen Gefahrenstellen haben die Stufe eins. Gefährliche Straßenverhältnisse entstehen zum Beispiel durch eine höhere erlaubte Fahrgeschwindigkeit oder auf Zu- und Abfahrtsstraßen zu Autobahnen. Solche und ähnliche Gefahrenstellen sind in Bochum auf insgesamt 560 Kilometern zu finden. Bei anhaltenden Schneefällen und bei Glätte halten wir diese Straßen bevorzugt frei. Es kann sein, dass wir uns um Straßen in anderen Streustufen später oder gar nicht kümmern können, wenn die Streustufe eins unsere volle Einsatzkraft erfordert. Wir bemühen uns aber, auch dann riskante Stellen in anderen Streckenteilen zu räumen.

Streustufe 2:

In diese Streustufe sind vor allem innerörtliche Verbindungsstraßen zu Hauptverkehrsstraßen und Straßen, die von öffentlichen Bussen genutzt werden, eingeteilt. Diese sind weniger wichtig, um den laufenden Verkehr aufrechtzuerhalten. Insgesamt betrifft das in unserer Stadt 280 Kilometer.

Streustufe 3:

In dieser Stufe befinden sich alle übrigen Verbindungsstraßen ohne besondere verkehrsrelevante Bedeutung. Das heißt, auch ohne dass diese Straßen geräumt sind, kann das öffentliche Leben in Bochum vorangehen. In diese Streustufe sind insgesamt 170 Straßenkilometer eingeteilt.

Streustufe 4:

Diese Stufe betrifft Anliegerstraßen, wie man sie zum Beispiel in reinen Wohnsiedlungen findet. Hier können wir in der Regel nicht räumen, was bei starken Schneefällen ohnehin kaum möglich wäre. Hier halten die Anwohner die Wege und Parkplätze von Schnee und Eis frei. In Bochum sind 230 Kilometer in diese Stufe eingeteilt.

Tipps zum Winterdienst

Gullys

… sollten Sie schnee- und eisfrei halten – selbst dann, wenn Sie nicht direkt auf dem geräumten Durchgangsweg liegen. Denn sobald das Tauwetter einsetzt, werden sie dringend gebraucht. Hier fließt das Wasser ab, das bei verstopften Gullys einen anderen Weg nehmen muss und dann möglicherweise in den Kellern der anliegenden Häuser landet.

Hydranten

… halten Sie bitte ebenfalls schnee- und eisfrei. Bei Einsätzen der Feuerwehr, die im Winter häufiger vorkommen als im Sommer, werden sie dringend gebraucht.

Streusalz

… setzen Sie nur ein, wenn es gar nicht anders geht. Zum Beispiel, wenn Sie gegen Eis vorgehen wollen. In diesem Fall ist es sinnvoll, zunächst Salz auf die vereiste Fläche aufzutragen, damit sie auftaut. Wenn das erledigt ist, können Sie Granulat hinterher streuen. Denn so verhindern Sie, dass es erneut glatt wird.

Eisglätte

… können Sie verhindern, indem Sie den Schnee abtragen, bevor Passanten ihn festgetreten haben.

Abfalltonnen

… können wir nur dann sicher bedienen, wenn am Leerungstag vom und zum Standplatz ein 90 cm breiter Weg schnee- und eisfrei ist (bei Abfallcontainer 120 cm frei). Achten Sie im Winter ganz besonders darauf, die Abfälle gut einzupacken und abtropfen zu lassen, denn nur feuchte Materialien können so stark einfrieren, dass sie nicht mehr aus der Tonne zu entfernen sind. Außerdem hilft es, wenn Sie den Grund der Tonne mit Papier oder Pappe auslegen.

Infobroschüre:

Straßenreinigung in Herbst und Winter

Hier finden Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen zum Thema Winterdienst sowie zur Straßenreinigung im Herbst.

Fragen zum Winterdienst

Haben Sie Fragen zum Winterdienst? Rufen Sie uns an unter 0234 3336-243. Rechtsverbindliche Informationen finden Sie in der aktuellen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum. Haben Sie dazu Fragen? Dann erreichen Sie die Stadt Bochum unter Tel.: 0234 9101433.

Kontakt und Anfahrt






    Adresse

    USB Bochum GmbH
    Hanielstraße 1
    44801 Bochum
    Telefon: 0234 3336-0
    Fax: 0234 3336-109
    E-Mail: [email protected]

    Zum BürgerEcho der Stadt Bochum
    Ein grauer Schriftzug "Ein Unternehmen für Bochum".