Winterdienst: Eine Gemeinschaftsleistung
Wir haben unsere Aufgaben im Winterdienst weiter definiert, als es die Straßenreinigungssatzung und der Gesetzgeber vorsieht. Neben den Hauptverkehrsstraßen, die gebraucht werden, um das öffentliche Leben aufrechtzuhalten, räumen wir weitere Gefahrenstellen und Straßen, soweit es möglich ist. Seit 2014 befreien wir auch Radwege von Eis und Schnee, wenn sie sich auf verkehrswichtigen Straßen befinden – so zum Beispiel auf der Universitätsstraße und der Wittener Straße. Trotz dieser Bemühungen können wir nicht gleichzeitig überall sein.
Die Pflichten im Winterdienst verteilen sich deshalb auf weitere Schultern. Neben uns sind viele Ämter und Behörden am Winterdienst beteiligt. Wichtige Unterstützung erhalten wir dabei von zuverlässigen Wetterdiensten, die uns die Möglichkeit geben, mit regelmäßigen Berichten und Warnungen auf eventuelle Einsätze vorbereitet zu sein.
Und nicht zuletzt tragen auch die BürgerInnen ihren Anteil zu sicheren Straßen im Winter bei, indem Sie wichtige Aufgaben übernehmen. Damit Sie sich rechtzeitig vorbereiten können, haben wir hier Informationen und Tipps zusammengestellt: